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Durch die Neuregelung der
Pflichtangaben in § 6 TDG müssen nun auch Apotheken auf ihren
Internet-Seiten auf die für sie
geltende Berufsordnung hinweisen
und angeben, wo diese zugänglich ist. Die Berufsordnung finden Sie
auf der gemeinsamen
Homepage von Apothekerkammer
Nordrhein und Apothekerverband Nordrhein e. V. unter
http://www.apotheker-nordrhein.de |